Desinfektionstechnik
Die AWG hat zahlreiche Anlagen in den Bereichen Desinfektionstechnik und Dosieranlagen realisiert. Zu den genutzen Verfahren zählen folgende:
Eine Schwimm- oder Badebeckenverordnung, die die Anforderungen an Aufbereitung und Desinfektion des Badewassers regelt, existiert derzeit nicht. Dennoch gibt es in anderen Gesetzestexten wie dem Infektionsschutzgesetz Abschnitte (§ 37), die auf die Qualität des Badewassers in öffentlichen Bädern eingehen. Um den in § 37 IfSG formulierten Anforderungen gerecht zu werden bedarf es der Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie die Normenreihe DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ festgelegt sind. Des Weiteren ist ein optimales Zusammenwirken von
- Aufbereitung des Badewassers,
- Desinfektionsverfahren und
- Beckenhydraulik
notwendig. Auf den oben verlinkten Unterseiten erfahren Sie mehr über unsere vielfältigen Möglichkeiten zum Infektionsschutz.