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Haarfangprüfung

 
Die Unfallgefahr durch angesaugte Haare bei Wasseransaugeanschlüssen wird oft unterschätzt.

Es ist gut, dass die Europäische Norm DIN EN 13451 und das Merkblatt 60.03 „Vermeidung von Gefahren an Ansaug-, Ablauf- und Zulaufanlagen in Schwimm- und Badebecken“ von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. eine geordnete Haarfangprüfung enthalten. Haare dürfen nicht stark vom Wasserdruck der Anschlüsse angesogen werden. Ansonsten gibt es ein hohes, kontinuierliches Unfallrisiko für die Badegäste, dass deren Haare in den Anschlüssen feststecken. Die Konsequenzen möchten wir hier nicht weiter ausführen…

Die Wasserauslässe an den Wänden, Böden und die Bodenentleerungen müssen den Test der Haarfangprüfung bestehen. Die MitarbeiterInnen der AWG haben die Kenntnis und das Material, um diese Prüfung gemäß den gültigen Normen durchzuführen. Die Durchführung der Haarfangprüfung ist integrierter Bestandteil unserer Projektarbeiten und wird von uns im Laufe eines Projekts ausgeführt.

Mit der Haarfangprüfung kommt der Betreiber seiner Verkehrssicherheitspflicht nach. Die dazugehörige Fotodokumentation und die Testprotokolle sind Nachweis dafür.