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Vollrecycling

Als Spülabwasser wird das aus Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser anfallende Filterrückspülwasser bezeichnet. Durch eine Aufbereitung und Rückführung in den Schwimmbadwasserkreislauf kann der Wasserbedarf um 70 - 80 % gesenkt werden.

Das anfallende Schlammwasser oder Spülabwasser aus der Rückspülung der Filteranlagen kann wieder zu Wasser mit Trinkwasserqualität zurückgewonnen werden. So wird das Wasser, welches normalerweise in die Abwasserkanalisation abgeleitet wird, durch eine Mehrstufige Aufbereitungsanlage oder Vollrecycling Anlage wieder nutzbar gemacht.

 

Das Vollrecycling ist unser Effizienz-Versprechen

Es können und dürfen dabei bis zu 80% des Abwassers wieder in den Schwimmbadwasserkreislauf zurückgeführt werden. Dadurch sind erhebliche Einsparungen hinsichtlich Abwasser- Trinkwasser- und Heizkosten möglich. Die Anlagen amortisieren sich in der Regel nach wenigen Jahren, je nach Anlagenkonstellation, Größe und Regionalen Gebühren.

Wir erstellen in der Regel für jede Spülabwasseraufbereitungsanlage ein individuelles Angebot mit Amortisationsberechnung, so dass Sie klar erkennen, welchen Nutzen die Recycling-Anlage erbringen kann.

 

Die DIN 19645 definiert je nach Aufbereitungsgrad unterschiedliche Typen:

Durch die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Gebühren für Trink- und Abwasser bieten die AWG-Recyclingsysteme auf den Anwendungsfall zugeschnittene Alternativen, um die Entsorgungskosten zu reduzieren. Spülabwasser ist mit festen und gelösten Inhaltsstoffen belastet. Diese müssen entfernt, bzw. aufkonzentriert und extern entsorgt werden.

AWG hat zusätzlich zu den 3 vorgenannten Typen weitere Verfahrensvarianten entwickelt, um für jeden Anwendungsfall das optimale Aufbereitungssystem anbieten zu können.

In der einfachsten Variante (siehe Abbildung unten) wird das Filterrückspülwasser in einem Absetzbehälter von den Feststoffen befreit und dann über einen Sand- und Aktivkohlefilter geleitet.

Alternativ zum Absetzbehälter dieser Ausführung kommen schwimmende Absaugungen zum Einsatz.

AWG verwendet das AWAGRAN Spezial-Filtermaterial, ein besonders schweres und dichtes Material, das mikrofiltrierende Eigenschaften besitzt. Die damit erzielte Wasserqualität liegt deutlich über der gewöhnlicher Sandfilter. Nach Einsatz einer Wärmerückgewinnung hat das Wasser eine Qualität, mit der es in einen Vorfluter eingeleitet oder auch als Brauchwasser, beispielsweise für die Grünflächenbewässerung, genutzt werden kann.

Bei den weitergehenden Aufbereitungsalternativen (s. Abbildung) werden gemäß DIN 19645 zwei Barrieren gegen mikrobiologische Belastungen nachgeschaltet. Dieses ist zum ersten eine Ultra-filtration welche durch die Porengröße von ca. 0,01µm – 0,05 µm eine sichere Keimbarriere darstellt. Zum zweiten wird eine Nanofiltration mit einer Porengröße von < 0,01 µm nachgeschaltet. Dies hat den Vorteil, dass alle ungelösten Stoffe, mehrwertige Ionen aber vor allem Keime, Mikroorganismen und Viren von der AWG-Nanofiltration vollständig zurückgehalten werden. Einwertige Salze werden jedoch durchgelassen, um eine nahezu vollständige Entsalzung des Badewassers zu verhindern. 

Bei besonderen Anforderungen kann anstelle der Nanofiltration auch eine Umkehrosmose eingeplant werden.

Optional kann bei allen Systemvarianten eine Schlammentwässerung installiert werden, um die Schlammentsorgungskosten zu reduzieren. Ein automatisch arbeitender „Sludge Vac” Saugräumer entfernt dann die auf dem Boden des Schlammwasserbehälters abgesetzten Feststoffe.

Der sog. FSP-Abscheider trennt die Feststoffe vom Wasser. Die verstellbaren parallelen Platten-pakete ermöglichen eine Anpassung an die Sinkgeschwindigkeit der Absetzstoffe und optimieren so die Reinigung der Absetzstufe.

Wir ermitteln für Sie das optimale Aufbereitungsverfahren und berechnen unter Zuhilfenahme einer speziellen Anwendersoftware zur Optimierung von Spülabwasser-Systemen Ihre individuelle Betriebskostenersparnis und die Amortisationsdauer für Ihr Schwimmbad. Alternativ bieten wir Ihnen unsere Systeme auch im Rahmen von Mietmodellen an. Sprechen Sie uns an!

FAQ

Wir haben viele interessierte Anfragen zu unseren Schlammwasseraufbereitungsanlagen erhalten. Weil es sich um ein relativ neues Gebiet in der Schwimmbadtechnik handelt, bestehen einige Unsicherheiten bezüglich des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Deshalb versuchen wir nachstehend, besonders häufig gestellte Fragen zu beantworten.


1. Um die Abwassergebühren zu sparen, soll das aufbereitete Wasser in einen Vorfluter (Fluss, Bach etc.) eingeleitet werden. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um Abwasser in einen Vorfluter einleiten zu dürfen, muss zuerst eine Einleitgenehmigung vorliegen. Die Einleitgenehmigung ist bei der Unteren Wasserbehörde (evtl. auch an Umweltamt, Bauamt wenden) zu beantragen.


2. Welche Ablaufwerte müssen eingehalten werden?

Die Ablaufgrenzwerte werden individuell festgelegt. Das in Deutschland angestrebte Ziel ist es, dass alle Gewässer mindestens eine Wasserqualität der Gewässergüteklasse II (mäßig belastet) aufweisen. Wie dieses Ziel definiert und umgesetzt wird, ist von den einzelnen Ländern festzulegen. Abhängig von der Größe des Vorfluters und dessen Belastung wird festgelegt, wie viel Wasser mit welcher Belastung maximal eingeleitet werden darf.


3. Entsprechen die festgelegten Ablaufwerte nicht denen, die auch für Kläranlagen gelten?

Für Direkteinleiter, auch Kläranlagen, werden in der Rahmen-Verwaltungsvorschrift Mindestanforderungen für die einzuhaltenden Grenzwerte festgelegt. Für Kläranlagen gilt der Anhang 1 und für Schwimmbadanlagen gilt der Anhang 31 der allgemeinen Abwasser-Verwaltungsvorschrift. Da das Schwimmbadwasser eigentlich nur leicht verschmutztes Trinkwasser ist, werden nur Grenzwerte für abfiltrierbare Stoffe (< 50 mg/l), Arsen (< 0,1 mg/l) und AOX (< 0,2 mg/l) vorgegeben.
Nach unseren Erfahrungen werden in begründeten Fällen auch wesentlich strengere Anforderungen gestellt, da lediglich Mindestanforderungen festgeschrieben sind. Hier ein Beispiel für in der Praxis geforderte Werte:


4. Können die geforderten Ablaufwerte eingehalten werden?

Die im obigen Beispiel genannten Werte werden von der AWG-Anlage sicher eingehalten. Voraussetzung ist allerdings ein ordnungsgemäßer Betrieb der Schwimmbadwasseraufbereitung.


5. Wann lohnt sich die Anschaffung einer Schlammwasser-Aufbereitungsanlage?

Es gibt zwei wesentliche Gründe für den Einbau einer Schlammwasser-Aufbereitungsanlage.


6. Kann das aufbereitete Wasser wieder genutzt werden?

Das Wasser wird in der Praxis wieder genutzt zu Beregnungszwecken, zur Toilettenspülung und auch als Beckenfüllwasser. Bis zu welcher Stufe aufbereitet wird, ist weniger eine technische als eine betriebswirtschaftliche Frage. Deshalb empfehlen wir, jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der Randbedingungen gesondert zu prüfen, um dann die geeignete Aufbereitungstechnik festzulegen.


7. Kann das Duschabwasser wieder genutzt werden?

Bei entsprechender Anlagenauslegung kann dem aufzubereitenden Filterschlammwasser auch das leicht verschmutzte Abwasser aus den Duschen bis zu etwa 50% der aufzubereitenden Gesamtabwassermenge beigemischt werden. Das aufbereitete Betriebswasser ist wieder zur Nachfüllung der Badebecken und als Speisewasser für die Duschen einsetzbar.


8. Kann Regenwasser mit aufbereitet werden?

Zur Auslastung der Schlammwasser-Aufbereitungsanlagen und zur Verbesserung deren Wirtschaftlichkeit kann dem Filterschlammwasser auch Regenwasser zur zusätzlichen Gewinnung von Betriebswasser beigemischt werden. Voraussetzung ist auch dafür eine entsprechende Anlagenauslegung.


9. Wie können die abgetrennten Feststoffe entsorgt werden?

Die Entsorgung muss individuell geklärt werden. Vielerorts ist es möglich, entwässerten Schlamm mit dem Hausmüll zu entsorgen. Die Schlammentwässerungsanlage kann bei Bedarf von uns angeboten werden.